Der Elternverein versteht sich im Rahmen der Schulpartnerschaft als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Gemeinsam wollen wir unsere Kinder bestmöglich unterstützen und den Lebensbereich Schule aktiv mitgestalten.
In Zusammenarbeit mit den Eltern aller Klassen organisieren wir:
Darüber hinaus unterstützt der Elternverein finanziell bei der Durchführung von Busfahrten, Zukauf von Schulartikeln für die Kinder (Bälle, Bücher, etc.)
In der Generalversammlung im November 2025 wird folgendes Team für den Vorstand vorgeschlagen:
Der Elternverein setzt sich als Ziel das Thema Selbstverteidigung bzw. Gewaltprävention auch in diesem Schuljahr wieder zu adressieren. Weitere Informationen werden im Laufe des Schuljahres geteilt.
Projekt "Gewaltprävention“
Für uns, den Elternverein, ist es wichtig, dass unsere Kinder in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Selbstkompetenz gestärkt sind. Daher finanzierte der Elternverein für alle Kinder der 3. und 4. Klassen das Projekt Gewaltprävention, Selbstbehauptung, Selbstverteidigung. Die Kosten wurden vom Elternverein getragen.
Schwerpunkte des Projektes:
Ablauf
Der Ablauf des Projektes war folgend:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 10,- pro Familie pro Schuljahr und kommt zur Gänze wieder den Kindern an unserer Schule zu Gute. Durch zusätzliche Einnahmen bei Veranstaltungen (Schulfest, Elternsprechtage) können wir diverse Schulprojekte und Anschaffungen unterstützen. Bei Bedarf unterstützt der Elternverein Klassen oder einzelne SchülerInnen bei diversen Ausflügen oder schulischen Veranstaltungen oder kauft Unterrichtsmittel an.
Für Wünsche und Anregungen stehen wir euch jederzeit sehr gerne zur Verfügung – bitte wenden Sie sich an ein oben genanntes Vorstandsmitglied. Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen ein erfolgreiches und schönes Schuljahr!
Rechtliches zur Mitgliedschaft beim Elternverein
Mitglieder des Elternvereins sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von SchülerInnen der Volksschule St. Johann im Lavanttal für den Zeitraum des Schulbesuches ihres Kindes. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Ausscheiden der Schülerin/des Schülers aus dieser Schule. Die Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen. Die ordentlichen Mitglieder wählen aus ihren Reihen den Vorstand und können in diesen gewählt werden.